Aktuelles zum Rückbau des Klinik-Altbestandes am Standort Göppingen

Neue Erkenntnisse zum Artenschutz erfordern Umplanung

Für die Beschlussfassung des Kreistags über den Rückbau der Klinik am Eichert in Göppingen ist eine Kostenberechnung des Rückbaus durch die Firma ARCADIS beauftragt.

Im Zuge der Abbruchplanung durch die Fa. ARCADIS sind unter anderem Artenschutzuntersuchungen am Altbestand erforderlich. Das dafür vom ALB FILS KLINIKUM hinzugezogene Fachbüro für ökologische Planung hat nun neben den bereits bekannten Brutplätzen von Mauerseglern und Wochenstuben von Fledermäusen auch Winterquartiere von Fledermäusen an der Fassade des Gebäudes nachgewiesen. Diese neuen Erkenntnisse haben Auswirkungen auf die Planung und Durchführung des Rückbaus und damit auch auf die Kostenberechnung. Dies gilt sowohl für den bislang beschlossenen Abbruch, als auch für den Fall der erneut entflammten Diskussion über eine mögliche Weiternutzung des Gebäudes.

Nach Aussage des Artenschutzgutachters sind die ursprünglich geplanten Abbruchzeiträume aufgrund der neu entdeckten Winterquartiere so nicht realisierbar. Stattdessen wird von notwendigen Unterbrechungen und kürzeren Zeitfenstern für den Abbruch – mindestens für die Fassade – im Frühjahr und Spätsommer ausgegangen. Hierzu ist auch eine enge Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium sowie die Einholung deren Ausnahmegenehmigung erforderlich, um den Rückbau unter den geänderten artenschutzrechtlichen Bedingungen durchführen zu können.

Die zusätzlichen Habitatstrukturen und die Änderung des Abbruchzeitraums führen zu Erschwernissen im Bauablauf und es werden deutlich mehr Parallelaktivitäten beim Abbruch selbst notwendig. Nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen und Gutachten wird der Bauablauf durch die beauftragte Firma ARCADIS neu geplant und die Zeitschiene angepasst.

Die Kostenberechnung für den Rückbau wird nach Vorliegen des Artenschutzgutachtens, aller notwendigen Genehmigungen und Abschluss der darauf aufbauenden Umplanung erstellt.

Das ALB FILS KLINIKUM wird in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachleuten und Behörden die erforderlichen Maßnahmen prüfen und in die Wege leiten, um den Rückbau des alten Klinikhauptgebäudes unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten.

Über diese neuen Erkenntnisse wird auch der Kreistag in seiner Sitzung am 07. Februar umfassend informiert. Eine Beschlussfassung zum Abbruch des Klinik-Altbestandes kann erst erfolgen, wenn Klarheit bezüglich der Umplanung sowie der damit verbundenen Kosten besteht.