Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen hat das Ziel, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie die Patientensicherheit zu erhalten und zu verbessern. Für die Qualitätssicherung werden bei verschiedenen Eingriffen zu mehreren Zeitpunkten auch Daten zur Behandlung erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet. Diese gewährleisten, dass die Daten so verwendet werden, dass keine Rückschlüsse auf die Patientin/den Patienten gezogen werden können. Details dazu gibt es in entsprechenden Informationsblättern.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veröffentlichung eines Patientenmerkblattes zur Datenerhebung für die Qualitätssicherung im Krankenhaus gemäß Anlage 3 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKHRL).
Für Krankenhäuser und Arztpraxen stellt der G-BA themenspezifische Patienteninformationen zur Verfügung, mit denen Versicherte über die Datenerhebung und -verarbeitung im Zuge ihrer Behandlung aufgeklärt werden können.
Mit Hilfe eines Registers können verschiedene Daten zu einer definierten Fragestellung gesammelt und ausgewertet werden. Insbesondere im chirurgischen Bereich sind klinische Register von hoher Bedeutung, da hier der Anteil von Studien eher schwierig zu realisieren ist. Mit Hilfe eines Registers kann beispielsweise die Angemessenheit einer chirurgischen Intervention sowie der Bedarf und die Inanspruchnahme chirurgischer Leistungen gemessen werden.
Durch die Teilnahme an den pseudonymisierten, freiwilligen Qualitätssicherungsmaßnahmen der Klinischen Register messen und verbessern wir unsere Ergebnis- und Indikationsqualität in der Versorgung unserer Patienten kontinuierlich. Durch die systematische und zentrale Erfassung standardisierter Informationen werden Behandlungen und Resultate transparent und vergleichbar gemacht. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität, bestehender Behandlungsmethoden und zur Erforschung neuer Ansätze, wenn Sie mit der Teilnahme am Register einverstanden sind. Da es sich um eine reine pseudonymisierte Datenübermittlung handelt, entstehen Ihnen daraus keine Risiken.