Newsletter für die Kreisärzteschaft

Die Patientenfürsprecher am AFK

Dem Patienten eine Stimme geben, übersetzen und vermitteln.

Patientenfürsprecher Dieter Kress (li.) und Dr. Walter Schlittenhardt; Foto: ALB FILS KLINIKUM

Im Jahr 2013 wurde das Patientenrechtegesetz in Deutschland eingeführt, um die Rechte von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen zu stärken und klarer zu definieren, da es eine steigende Nachfrage nach einer unabhängigen Anlaufstelle gab, die Patienten unterstützt, informiert und ggf. vermittelt, ohne den oft mühsamen Weg über gerichtliche Verfahren zu gehen.

2019 wurde dann auf Landesebene eine Arbeitsgemeinschaft für Patientenfürsprecher gegründet. Das Sozial- und Integrationsministerium und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) starteten somit eine gemeinsame Initiative, die darauf abzielt, die Zahl von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern an Krankenhäusern im Land deutlich zu erhöhen. Die Entscheidung, die Position eines Patientenfürsprechers einzurichten, ist eine freiwillige Entscheidung jeder Klinik. In Baden-Württemberg sind nur 20 Prozent der Krankenhäuser mit Patientenfürsprechern ausgestattet – am ALB FILS KLINIKUM werden gleich zwei Patientenfürsprecher eingesetzt, Dieter Kress und Dr. med. Walter Schlittenhardt.

Seit 2014 ist Dieter Kress Vorsitzender der Arbeitsgruppe Patientenfürsprecher. 2019 übernahm Dr. Walter Schlittenhardt in der damaligen Helfenstein Klinik in Geislingen, jetzt Gesundheitszentrum Geislingen, die Aufgabe als Stellvertretender Vorsitzender.

Als Patientenfürsprecher sind sie da, um Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Anliegen und Beschwerden, die den Klinikaufenthalt, die Behandlung oder den Service betreffen, entgegenzunehmen und in geeigneter Form weiterzuverfolgen. Sie sind Vermittler zwischen Patienten, Angehörigen und Krankenhaus und sind nur dem Interesse des Patienten verpflichtet. Sie sind Vertrauenspersonen, die der Schweigepflicht unterliegen. Bei rechtlichen Problemen / Fällen wird auf den Vermittlungsausschuss der Ärztekammer verwiesen, welches für die Patientinnen und Patienten kostenfrei ist.

Oft besteht das Problem darin, dass Pflegekräfte einer Klinik den Angehörigen keine Auskunft über den medizinischen Stand geben dürfen, daher werden Patientenfürsprecher häufiger von Angehörigen kontaktiert. Diese vermitteln dann ein Angehörigen-Arzt-Gespräch. Häufig geht es aber auch um vermeintlich lange Wartezeiten in der Notaufnahme, aber auch postoperative Probleme. Durch mangelndes Hintergrundwissen seitens der Patienten oder auch Angehörigen entstehen oft Missverständnisse, die die Patientenfürsprecher versuchen zu klären.

Dieter Kress und Dr. Walter Schlittenhardt betonen, dass der medizinische Hintergrund von Dr. Schlittenhardt hier große Vorteile bringt, um in diesen Fällen fachlich vermitteln zu können.

In 40 bis 50 Fälle werden die Patientenfürsprecher jährlich eingebunden.

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