Das Betriebsärztliche Zentrum ist zusammen mit der Abteilung für Arbeitssicherheit für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten im ALB FILS KLINIKUM zuständig.
Zusätzlich erbringen wir auch arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Leistungen für externe Kunden.
Schwerpunkte und Angebote
> Wir vermeiden gemeinsam Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
- Unterstützung bei der Systemberatung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten (Arbeitsschutzausschuss = ASA)
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei Begehungen
- Unterstützung beim Gefahrstoffmanagement
> Wir prüfen regelmäßig ob Arbeit und Gesundheit zusammenpassen
- Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Alkylquecksilberverbindungen, Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen, Arsen und Arsenverbindungen, Asbest, Benzol, Bleitetraethyl und Bleitetramethyl, Blei und anorganische Bleiverbindungen, Cadmium und Cadmiumverbindungen, Chrom-(VI)-Verbindungen, Dimethylformamid, Fluor und anorganische Fluorverbindungen, Gefährdung der Haut, Glycerintrinitrat (Nitroglycerin) und Glykoldinitrat (Nitroglykol), Hartholzstaub, Isocyanate, Kohlenmonoxid, Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff), Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe – allgemein, Methanol, Nickel und Nickelverbindungen, Platinverbindungen, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (Pyrolyseprodukte aus organischem Material), Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen, Schwefelwasserstoff, Schweißen und Trennen von Metallen, Silikogener Staub, Staubbelastung, Styrol, Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (Faserstäube Kategorie 1A oder 1B), Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können, Toluol und Xylol, Trichlorethen (Trichlorethylen), Tetrachlorethen (Perchlorethylen) und Dichlormethan (Methylenchlorid), Vinylchlorid, Weißer Phosphor
- Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (früher G 42“)
- Bei Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
- Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen (früher „G 46“)
- Hitzearbeiten
- Kältearbeiten
- Künstliche optische Strahlung
- Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)
- Lärm (früher „G 20“)
- Sonstige Tätigkeiten
- Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen
- Atemschutzgeräte (früher G 26“)
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (früher „G 37“)
> Wir vermeiden gemeinsam Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
- Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
- Arbeiten mit Absturzgefahr (früher „G 41“)
- Atemschutzgeräte (früher „G 26“)
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher „G25“)
- Off-Shore-Tätigkeiten
- GMP-Anforderungen
- Feuerwehrdienstverordnung
> Wir vermeiden gemeinsam Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
Grundsätzlich können wir alle Impfungen durchführen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Termin rechtzeitig vor Abreise (spätestens 2 Wochen) planen und dass manche Impfstoffe eine längere Bestellfrist haben.
Zum Standard-Impfschutz in Baden-Württemberg gehören Impfungen gegen:
- Masern/Mumps/Röteln
- Tetanus/Diphterie/Pertussis (Keuchhusten)/Polio (Kinderlähmung) - STIKO empfiehlt eine Auffrischimpfung alle 10 Jahre.
- Hepatitis B
- FSME- STIKO empfiehlt Grundimmunisierung mit 3 Impfungen (T0/M1-3/M9-12)
Bei Tätigkeit im Gesundheitswesen oder Kinderbetreuung gibt es zusätzliche Empfehlungen für Impfungen gegen:
- Hepatitis A
- Varizellen (Windpocken)
- COVID-19 - STIKO empfiehlt Basisimmunität (> 3 Antigenkontakte) und jährliche Auffrischung.
Für alle Personen > 60 Jahren gibt es zusätzliche Empfehlungen für Impfungen gegen:
- Herpes zoster (2x)
- Pneumokokken (1x mit PCV 20)
Für schwangere Frauen empfiehlt die STIKO Impfungen ab dem 2. Trimenon gegen:
- Influenza (Grippe)
- COVID-19
- Pertussis (Keuchhusten)
- bei Bedarf auch gegen andere Totimpfstoffe
> Wir vermeiden gemeinsam Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Teil II (Anlage 5 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen
oder Personenkraftwagen im Linienverkehr
oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten
oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Absatz 9 und § 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen
oder Personenkraftwagen im Linienverkehr
oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten
oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Absatz 6 und § 48 Absatz 4 Nummer 4 und Absatz 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
> Führungskräfte als first responder „Wo drückt der Schuh?“
Wo drückt der Schuh? Wen muss ich im Auge behalten?
Idealerweise wirken Führungskräfte als hellhörige „First responder“ wenn es den Beschäftigten nicht gut geht.
Idealerweise sind Führungskräfte qualifiziert für:
- Fürsorgegespräch:
„Geht es Ihnen gut?“
„Ist Ihre Arbeit in Ordnung?“ - Klärungsgespräch:
„Mir ist aufgefallen, dass …
… Sie häufig zu spät kommen
… Sie mehr als 30 AU-Tage in den letzten 12 Monaten hatten. Kann der Betrieb Sie irgendwie unterstützen?“
Wenn im Gespräch Gesundheitsprobleme benannt werden, können Führungskräfte an den/die zuständigen Betriebsarzt/Betriebsärztin verweisen.
> Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ab 30 Arbeitsunfähigkeitstagen im 12-Monatszeitraum MUSS der Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.
> Wir vermeiden gemeinsam Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
Sprechen Sie uns an, wenn Sie sicherheitstechnische Beratung in Einzelfällen oder im Rahmen der gesetzlichen Grundbetreuung und/oder betriebsspezifischen Betreuung benötigen.
Ihr Ansprechpartner
Betriebsärztliches Zentrum
Dr. med. Stephan Schlosser
Leiter Gesundheitsschutz
Kontakt
-
Betriebsärztliches Zentrum
im Ärztehaus der ALB FILS KLINIKUM GmbH
Eichertstraße 3
73035 GöppingenTelefon: 07161 64-2232
Telefax: 07161 64-1844
E-Mail: betriebsarzt@af-k.de