Anerkennung ausländischer Abschlüsse zum Erhalt der Berufszulassung in Deutschland

Der Pflegeberuf darf in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Berufszulassung bzw. bei ausländischen Bürgern nicht ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung der Berufsqualifikation ausgeübt werden.

Du hast Deinen Berufsabschluss im Ausland erworben und möchtest Deine Qualifikation nun bei uns im ALB FILS KLINIKUM einbringen? Wir unterstützen Dich dabei.

Bei Unionsbürgern (EU-Ausländer) ist bereits die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorgesehen. Du benötigst lediglich noch einen Fachsprachennachweis (Allgemeinsprache auf B2-Niveau, Fachsprache auf C1-Niveau).

Ausländische Pflegende aus Drittstaaten, also Staaten außerhalb der Europäischen Union, können ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit den Anforderungen an den Pflegeberuf in Deutschland vergleichen lassen. Für eine solche Gleichwertigkeitsprüfung werden Deine Zeugnisse und Dokumente, die unter anderem über Inhalt und Dauer Ihrer Qualifikation informieren. Ebenso ist eine einschlägige Berufserfahrung wichtig. Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen Deiner Qualifikation und dem deutschen Abschluss, wird die Berufszulassung erteilt. Ist dies nicht der Fall, kannst Du im Rahmen einer Prüfung nachweisen, dass Du die notwendigen Kenntnisse besitzt, den Pflegeberuf in Deutschland ausüben zu können. Zudem musst Du über gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation verfügen (Allgemeinsprache auf B2-Niveau, Fachsprache auf C1-Niveau).

Für das Anerkennungsverfahren ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.

Weitere Informationen zum Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnisprüfung für Pflegekräfte mit ausländischem Berufsabschluss erhalten Sie hier.

Bei weiteren Fragen wende Dich gerne an 

Isabel Tonn

Stv. Leitung Geschäftsbereich Personal

Telefon: 07161 64-6101

Mail: isabel.tonn@af-k.de